Das Gericht entschied, dass Google nicht haftbar gemacht werden kann, bevor es über eine klar erkennbare Verletzung einzelner Rechte informiert wird.
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Google nicht verpflichtet ist, Websites auf rechtswidrige Inhalte vorab zu prüfen, bevor Sie in den Suchergebnissen angezeigt werden. Dieses Urteil kommt vom Bundesgerichtshof, dem obersten Gericht des Landes.
Die Kläger hatten versucht, Google dazu zu bringen, Websites herauszufiltern, die angeblich rechtswidrige Inhalte über sie in einem IT-bezogenen Online-Diskussionsforum anzeigen. Sie versuchten auch, Schadensersatz von Google für die Darstellung dieser Websites in den Suchergebnissen zu erhalten, mit dem Argument, dass Google die Pflicht habe, das diffamierende Material zu überprüfen und es nicht anderen online anzuzeigen.
Eine Entscheidung zugunsten der Prozessbeteiligten hätte Google eine enorme Belastung auferlegt, alle Website-Inhalte in Deutschland grundsätzlich auf mögliche Verstöße zu überprüfen, bevor sie in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das deutsche Gericht hat jedoch die praktische Unmöglichkeit erkannt und festgestellt, dass eine Klagepflicht nur dann ausgelöst wird, wenn Google „eine klar erkennbare Verletzung der Rechte“ des Einzelnen angezeigt wird.
Das Gericht sagte: „Die Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Überprüfung des Inhalts würde ernsthaft das Geschäftsmodell der Suchmaschinen in Frage stellen, das vom Gesetzgeber gebilligt und von der Gesellschaft gewollt wird“, so eine Stellungnahme von Reuters. Ohne die Hilfe solcher Suchmaschinen wäre es für Einzelpersonen unmöglich, eine sinnvolle Nutzung des Internets zu erreichen, da die Datenflut unüberschaubar ist.
Der Fall entstand offenbar unter dem Recht auf Vergessenheit (RTBF). Ich habe die zugrundeliegende sachliche und rechtliche Diskussion noch nicht gesehen, so dass ich die volle Tragweite der Entscheidung nicht kommentieren kann. Es scheint jedoch klar und deutlich zu bestätigen, dass Google nicht für illegale Inhalte in Suchergebnissen haftbar gemacht werden kann, ohne zuvor über deren strittige oder potenziell illegale Natur informiert worden zu sein.
Gestern veröffentlichte Google einen Bericht über den Wert von RTBF-Anfragen für drei Jahre und wer sie stellt.
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